Ratgeber

Ist der Kauf von Cannabis-Stecklingen legal?

3 Min. LesezeitAktualisiert am 18. August 2026

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Die ausführliche Darstellung findest du auf der Seite Rechtslage.

Was erlaubt ist

Der Eigenanbau ist an klare Bedingungen geknüpft:

  • Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland.
  • Höchstens drei blühende Pflanzen gleichzeitig pro Person.
  • Anbau ausschließlich zum Eigenkonsum.
  • Pflanzen und Ernte müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt sein — insbesondere vor Minderjährigen.

Was „drei Pflanzen“ genau bedeutet

Die Grenze bezieht sich auf blühende Pflanzen. Stecklinge und Jungpflanzen im vegetativen Wachstum werden in der Praxis unterschiedlich bewertet, und die Auslegung ist nicht bundesweit einheitlich. Wer auf der sicheren Seite bleiben will, orientiert sich an drei Pflanzen insgesamt.

Die Zahl gilt pro volljähriger Person, nicht pro Haushalt. In einem Haushalt mit zwei Erwachsenen sind entsprechend mehr Pflanzen möglich — jede Person muss die Voraussetzungen jedoch selbst erfüllen.

Besitz und Weitergabe

Für den Besitz gelten eigene Mengengrenzen, die sich zwischen privatem Wohnraum und Öffentlichkeit unterscheiden. Wichtig und oft übersehen: Die Weitergabe an andere Personen bleibt verboten — auch unentgeltlich, auch an Freunde, auch an Volljährige. Was du anbaust, ist ausschließlich für dich.

Was beim Bestellen zu beachten ist

  • Altersnachweis. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Volljährige.
  • Lieferung nach Deutschland. Grenzüberschreitender Versand ist eine andere rechtliche Situation.
  • Menge. Bestelle nur so viele Pflanzen, wie du zulässig kultivieren darfst.
  • Aufbewahrung. Plane vor der Bestellung, wo die Pflanzen stehen und wie du den Zugriffsschutz sicherstellst.

Sicherer Anbau in der Praxis

Der gesetzlich geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter lässt sich einfach umsetzen: ein abschließbarer Raum, ein Zelt mit Reißverschluss, ein nicht einsehbarer Bereich im Garten. Im Freiland deckt ein blickdichter Zaun beides ab — Sichtschutz und Zugriffsschutz. Hinweise dazu stehen unter Outdoor anbauen.

Auch die Ernte fällt unter die Aufbewahrungspflicht, nicht nur die lebende Pflanze.

Was sich mit dem Konsumcannabisgesetz geändert hat

Vor der Gesetzesänderung war jeder Umgang mit lebenden Cannabispflanzen für Privatpersonen untersagt. Seit dem Konsumcannabisgesetz ist der private Eigenanbau in engen Grenzen erlaubt — und damit auch der Bezug der dafür nötigen Pflanzen.

Die Erlaubnis ist an die Person gebunden, nicht an den Haushalt, und sie gilt ausschließlich für den Eigenkonsum. Alles, was darüber hinausgeht — Weitergabe, Verkauf, Anbau für andere — bleibt untersagt.

Die Grenzen im Überblick

BereichRahmen
Blühende Pflanzenhöchstens 3 gleichzeitig je volljähriger Person
Alterab 18 Jahren
Zweckausschließlich Eigenkonsum
Aufbewahrungvor Zugriff Dritter geschützt, besonders vor Minderjährigen
Weitergabeuntersagt, auch unentgeltlich

Die vollständige Darstellung mit allen Einzelheiten steht auf der Seite Rechtslage.

Warum der Zugriffsschutz praktisch wichtig ist

Die Anforderung klingt abstrakt, hat aber konkrete Folgen für den Standort. Eine Pflanze auf dem offenen Balkon im Erdgeschoss erfüllt sie kaum, eine in einem verschlossenen Zelt oder hinter einer Umzäunung schon.

Das betrifft auch die Ernte, nicht nur die lebende Pflanze. Wer plant, wo die Pflanzen stehen, sollte gleich mitplanen, wo die Ernte anschließend lagert. Hinweise zum Freiland stehen unter Outdoor anbauen, zum Innenbereich unter Indoor anbauen.

Was beim Bezug zu beachten ist

Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Volljährige und mit Lieferung innerhalb Deutschlands. Bestelle nur so viele Pflanzen, wie du zulässig kultivieren darfst — die Grenze bezieht sich auf gleichzeitig blühende Pflanzen, nicht auf die Gesamtzahl im Jahr.

Wer unsicher ist, welche Variante passt, findet die Abwägung unter Steckling oder Jungpflanze. Das Sortiment steht unter Stecklinge und Jungpflanzen.

Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Genehmigung?
Für den privaten Eigenanbau im gesetzlichen Rahmen nicht. Anbauvereinigungen unterliegen einem eigenen Erlaubnisverfahren.
Darf ich meinem Nachbarn einen Steckling abgeben?
Nein. Die Weitergabe ist unabhängig von Menge und Entgelt untersagt.
Gilt in jedem Bundesland dasselbe?
Das Bundesgesetz gilt einheitlich, einzelne Regelungen etwa zum Konsum in der Öffentlichkeit werden jedoch unterschiedlich ausgestaltet. Details unter Rechtslage.

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