Ratgeber

Ist der Kauf von Cannabis-Stecklingen legal?

4 Min. LesezeitAktualisiert am 4. Oktober 2026

CanG §1

(6) Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossenteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütestände oder Fruchtstände verfügen.

(7) Vermehrungsmaterial: Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen;

(8) Cannabis: Pflanzen Blüten und sonstige Pflanzenteile… mit Ausnahme von c) Vermehrungsmaterial

 

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Die ausführliche Darstellung findest du auf der Seite Rechtslage.

Was erlaubt ist

Der Eigenanbau ist an klare Bedingungen geknüpft:

  • Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland.
  • Höchstens drei blühende Pflanzen gleichzeitig pro Person.
  • Anbau ausschließlich zum Eigenkonsum.
  • Pflanzen und Ernte müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt sein — insbesondere vor Minderjährigen.

Was „drei Pflanzen“ genau bedeutet

Die Grenze bezieht sich auf blühende Pflanzen. Stecklinge und Jungpflanzen die keine Blütenstände haben und zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen, zählen als Vermehrungsmaterial und gelten bis zum Blühen (bilden von Fruchtständen) dem Gesetz nach nicht als Cannabispflanze. So steht es ausdrücklich im Gesetz unter §1 Abs. 6-8 des CanG. Dementsprechend sind alle Jungpflanzen und Stecklinge ausdrücklich keine Cannabispflanzen und zählen nicht als solche. Wer auf der sicheren Seite bleiben will, orientiert sich an drei Pflanzen insgesamt.

Die Zahl gilt pro volljähriger Person, nicht pro Haushalt. In einem Haushalt mit zwei Erwachsenen sind entsprechend mehr Pflanzen möglich — jede Person muss die Voraussetzungen jedoch selbst erfüllen.

Was sagen gerichtliche Urteile zu Stecklingen?

Es gab in Köln und anderen Städten Urteile, dass gewurzelte Stecklinge als Cannabispflanzen zählen würden. Diese Urteile sind allerdings angefochten worden und werden nun auf höherer Ebene entschieden. Bis dahin gelten diese Gerichte nur auf der jeweiligen Amtsebene, so ist z. B. in Köln der Verkauf von Stecklingen verboten, allerdings dürfen Kölner nach wie vor Stecklinge legal beziehen.
Auf Bundesebene haben die kommunalen Urteile keine Wirkung.

Was beim Bestellen zu beachten ist

  • Altersnachweis. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Volljährige.
  • Menge. Vermehrungsmaterial wie Stecklinge und Samen haben keine Obergrenze.
  • Aufbewahrung. Plane vor der Bestellung, wo die Pflanzen stehen und bereite den Growplatz vor

Sicherer Anbau in der Praxis

Der gesetzlich geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter lässt sich einfach umsetzen: ein abschließbarer Raum, ein Zelt mit Reißverschluss oder ein Bereich im Garten, der nicht frei zugänglich ist. Im Freiland deckt ein blickdichter Zaun beides ab — Sichtschutz und Zugriffsschutz. Hinweise dazu stehen unter Outdoor anbauen.

Auch die Ernte fällt unter die Aufbewahrungspflicht, nicht nur die lebende Pflanze.

Was sich mit dem Konsumcannabisgesetz geändert hat

Vor der Gesetzesänderung war jeder Umgang mit lebenden Cannabispflanzen für Privatpersonen untersagt. Seit dem Konsumcannabisgesetz ist der private Eigenanbau in engen Grenzen erlaubt — und damit auch der Bezug der dafür nötigen Pflanzen.

Die Erlaubnis ist an die Person gebunden, nicht an den Haushalt, und sie gilt ausschließlich für den Eigenkonsum. Alles, was darüber hinausgeht bleibt untersagt.

Die Grenzen im Überblick

BereichRahmen
Blühende Pflanzenhöchstens 3 gleichzeitig je volljähriger Person
Alterab 18 Jahren
Zweckausschließlich Eigenkonsum
Aufbewahrungvor Zugriff Dritter geschützt, besonders vor Minderjährigen

Die vollständige Darstellung mit allen Einzelheiten steht auf der Seite Rechtslage.

Warum der Zugriffsschutz wichtig für die Planung ist

Die Anforderung klingt abstrakt, hat aber konkrete Folgen für den Standort.

Das betrifft auch die Ernte, nicht nur die lebende Pflanze. Wer plant, wo die Pflanzen stehen, sollte gleich mitplanen, wo die Ernte anschließend lagert. Hierbei reicht aber auch eine einfache abschließbare Kiste. Hinweise zum Freiland stehen unter Outdoor anbauen, zum Innenbereich unter Indoor anbauen.

Was beim kauf von Cannabis-Stecklingen zu beachten ist

Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Volljährige und mit Lieferung innerhalb Deutschlands.

Wer unsicher ist, welche Variante passt, findet den Vegleich unter Steckling oder Jungpflanze.

Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Genehmigung?
Für den privaten Eigenanbau im gesetzlichen Rahmen nicht. Anbauvereinigungen unterliegen einem eigenen Erlaubnisverfahren.
Wie viele Stecklinge darf ich besitzen?
Vermehrungsmaterial wie Stecklinge und Samen unterliegt keiner Mengenregelung.

Warum sagt meine KI, es sei verboten?
Es ist ein Copy-and-Paste-Phänomen. Viele Internetseiten beziehen ihr Wissen von KIs, diese wiederum von den Internetseiten. Wenn du die KI fragst, ob es gesetzlich verboten ist, oder welche Behörde sagt, dass es verboten ist, wird die KI ihre Antwort ändern bzw. auf Köln und andere Städte verweisen, deren kommunale Gerichte so geurteilt haben, was wiederum nur für die Stadt zählt und nicht für das Bundesland oder gar die Bundesebene.

Darf ich meinem Nachbarn einen Steckling abgeben?

Ja, Stecklinge zählen als Vermehrungsmaterial. Die Weitergabe von Vermehrungsmaterial ist unabhängig von Menge und Entgelt nicht untersagt.
Gilt in jedem Bundesland dasselbe?
Das Bundesgesetz gilt einheitlich, auch wenn es momentan einzelne Urteile wie in der Stadt Köln gibt, die es einschränken. Alledings haben diese den Verkauf im Fokus und verurteilen nicht den Kauf.  Rechtslage.

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